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Leistungen im IGV-Vertrag
Gynäkologische Leistungen im IGV-Vertrag

 

 

 

 

Gynäkologische Leistungen im IGV-Vertrag

Wichtigste Gründe für das Entfernen der Gebärmutter sind z. B.:

  • gutartige Muskelgeschwülste (Myome), wenn örtliches Abtragen nicht möglich ist und/oder kein Kinderwunsch mehr besteht
  • verdächtige Gewebeveränderungen der Gebärmutter
  • Vorstufen bösartiger Erkrankungen der Gebärmutter
  • Starke, ständig wiederkehrende Blutungen, die anders nicht zum Stillstand gebracht werden können

Auf die bei Ihnen speziell vorliegende Erkrankung, die Notwendigkeit der Operation oder ggf. die Behandlungsalternativen (z.B. spezielle Medikamente beispielsweise Hormone) und ihre Vor- und Nachteile wird Ihr Arzt im Behandlungsgespräch näher eingehen.

Wie wird der Eingriff durchgeführt?

Die Operation erfolgt in Allgemeinnarkose oder in Regionalbetäubung (Spiral-/Periduralanästhesie). Über Einzelheiten und Risiken des Betäubungsverfahrens werden sie gesondert aufgeklärt.

Vor dem Eingriff wird im Allgemeinen die Blase durch Einlegen eines Blasenkatheters entleert. Dieser bleibt einige Stunden oder Tage nach der Operation liegen. Ausmaß der Erkrankung und die körperlichen Verhältnisse (z.B. Größe der Gebärmutter) entscheiden über die Methode zur Gebärmutterentfernung.

  • Vorgehen durch einen Bauchschnitt (abdominale Hysterektomie):
    Die Bauchhöhle wird in der Regeln durch einen Bauchschnitt im Schamhaarbereich (sog. Bikinischnitt), selten durch einen mittelständigen Längsschnitt eröffnet, die Gebärmutter freigelegt, vom umliegenden Gewebe (z.B: Haltebänder, Blutgefäße) und von Organen (z.B. Harnblase) gelöst und dann entfernt. Vor dem Verschluss des Schnittes werden nach Bedarf noch dünne Kunststoffschläuche (Saugdrainagen) in die Bauchhöhle und Scheide eingelegt, damit die Wundflüssigkeit nach Außen abfließen kann.

    Vorteile dieses Verfahrens (u.a.):
    • Entfernung einer besonders großen Gebärmutter
    • leichtere Erweiterung des Eingriffes, z.B. auf die Eierstöcke oder Lymphknoten der Beckenwand, falls erforderlich.

  • Vorgehen durch die Scheide (vaginale Hysterektomie):
    Der Arzt führt durch die Scheide spezielle Instrumente ein und zieht die Gebärmutter in die Scheide herab. Er öffnet dann die vordere und hintere Scheidenwand, löst die Gebärmutter vom umliegenden Gewebe und von Organen ab und entfernt diese durch die Scheide.

    Vorteile dieses Verfahrens:
    • Keine sichtbare Narbe
    • Schmerzen nach der Operation
    • schnellere Erholungsphase

  • Vorgehen durch die Scheide kombiniert mit einer Bauchspiegelung (s. Abb. 1):
    Zur besseren Sicht wird zunächst Kohlensäuregas in den Bauchraum gefüllt. Über mehrere kleine Schnitte wird das optische Instrument (Laparoskop) und die sog. Arbeitsinstrumente eingeschoben. Die Gebärmutter wird sodann vom Bauch und von der Scheide aus von benachbarten Organen und Gewebe abgetrennt und über die Scheide entfernt.

    Meistens wird die Gebärmutter mitsamt dem Gebärmutterhals entnommen, um mögliche spätere bösartige Veränderungen (z.B. Krebs des Gebärmutterhalses) weitgehend zu verhindern.

    Einige Erkrankungen betreffen aber auch die Eileiter und Eierstöcke, die dann – aber auch bei ausgedehnten Verwachsungen – möglicherweise ebenfalls entfernt werden müssen. Trotz ausführlicher Voruntersuchungen lässt sich dies manchmal erst während des Eingriffs entscheiden. Prinzipiell wird jedoch selbstverständlich soviel Gewebe wie möglich erhalten.

    Falls bei Ihnen die Wechseljahre bereits vorbei sind, haben die Eierstöcke ihre Funktion weitgehend verloren. Dann besteht die Möglichkeit, auch gesunde Eierstöcke – auf Ihren Wunsch hin – mit zu entfernen. Damit werden später eventuell auftretende Erkrankungen der Eierstöcke vermieden. Darüber spricht Ihr Arzt mit Ihnen noch ausführlich.

    Bei Zufallsbefunden oder Störungen (z.B. stärkere Blutungen, Verwachsungen), die zum jetzigen Zeitpunkt der Diagnose nicht vorhersehbar sind, kann es zudem erforderlich sein, den geplanten Eingriff zu ändern (z.B. Umsteigen auf den Bauchschnitt beim Vorgehen durch die Scheide).

Bleibende Folgen der Operation?

Nach Entnahme der Gebärmutter ist eine Schwangerschaft absolut nicht mehr möglich. Außerdem bleibt die Monatsblutung aus; sie setzt auch später nicht wieder ein. Die Gebärmutterentfernung bewirkt jedoch keine Gewichtszunahme und hat in der Regel auch keinen Einfluss auf das sexuelle Empfinden. Gelegentlich können jedoch seelische Störungen Einfluss auf das Sexualleben haben.

Vor Beginn der Wechseljahre produzieren die Eierstöcke Hormone. Wenn nur ein Eierstock entfernt werden muss, übernimmt meist der andere gesunde Eierstock voll dessen Funktion. Müssen beide Eierstöcke zusammen entfernt werden, kommt es auch bei jungen Frauen frühzeitig zu typischen Problemen der Wechseljahre (z.B. Hitzewallungen, vermehrtes Schwitzen, Schwindel). In manchen Fällen kann es auch zu vorübergehenden oder bleibenden hormonellen Beschwerden kommen, obwohl die Eierstöcke erhalten geblieben sind (z.B. durch operationsbedinget Durchblutungsstörungen der Eierstöcke).

Sind Nachuntersuchungen nötig?

Hormonausfallerscheinungen lassen sich jedoch durch Einnahmen von Hormonen oder anderen Medikamenten behandeln. Ihr Arzt spricht mit Ihnen ausführlich über die Notwendigkeit der Hormonbehandlung und über die Spätfolgen des Hormonmangels.

Abhängig vom Operationsergebnis und von dem Befund der evtl. durchgeführten feingeweblichen Untersuchung können Kontrolluntersuchungen notwendig sein. Darüber werden Sie und/oder Ihr weiterbehandelnder Arzt informiert.

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