Seniorenwohn- und Pflegeheime
ascleonCare - Im Alter für Sie da.
Unser Ziel ist es, den bei uns lebenden Senioren Pflege und Betreuung in einer angenehmen Atmosphäre zu bieten. Unsere Pflegeleistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Bewohner: Dabei steht eine fördernde und aktivierende Pflege im Vordergrund. Für Bewohner mit demenziellen Erkrankungen bieten wir eine spezielle Betreuung in einer separaten Wohngruppe an.
Mit speziell geschultem Pflegepersonal stellen wir eine umfassende Betreuung unserer Bewohner sicher. Die Bewohner erwartet in unseren Einrichtungen eine ebenso liebevolle wie professionelle Betreuung. Partnerschaftlichkeit im Umgang mit den Bewohnern und den Angehörigen sowie Verlässlichkeit in der Pflege leiten unsere Arbeit. Wir bieten Pflege auf höchstem Niveau und stellen dies jeden Tag aufs Neue durch unser Qualitätsmanagement sicher. Darauf können Sie sich verlassen.
In unseren schönen Seniorenwohn- und Pflegeheimen leben Senioren ab 60 Jahre bedarfsgerecht in ihren eigenen Wohnungen. Dabei verbinden die ascleonCare-Einrichtungen eine umfassende liebevolle Pflege für unterschiedliche Ansprüche mit einem hohen Wohnkomfort. Wir bieten Ihnen unsere stationäre Pflege an verschiedenen Standorten in Deutschland an. Finden Sie hier die richtige Einrichtung für Sie!
Ihre Autonomie erhalten
Wenn Sie in einer unserer Einrichtungen einziehen, erhalten Sie eine individuelle Pflege und Betreuung. Wir respektieren Ihre Persönlichkeit, Ihre Vorlieben und alle liebgewonnenen Gewohnheiten. Mit uns entdecken Sie das Älterwerden neu: mal ganz entspannt - bei Spielrunden oder bei gemeinsamen Veranstaltungen. Mal ganz aktiv - bei Spaziergängen, bei der Gymnastik oder beim kreativen Gestalten. Darüber hinaus organisieren wir Ausflüge und laden zu zahlreichen Veranstaltungen und Festen rund ums Jahr ein.
Pflegeheime & Wohnanlagen















Das Pflegeleitbild unserer stationären Einrichtungen
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Unsere Häuser sollen für unsere Bewohner zu einem Zuhause werden, in dem sie sich wohl fühlen.
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Wir streben eine ganzheitliche Betrachtung der uns anvertrauten Menschen an und nehmen körperliche, geistig-seelische und soziale Bedürfnisse gleich wichtig.
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Wir orientieren uns in der Planung und Umsetzung der Pflege an dem AEDL- Modell (Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens) von Monika Krohwinkel.
- Aus der Biografie des Bewohners übernehmen wir wichtige Einflüsse und berücksichtigen sie in der Pflege.
- Wir wenden in der Pflege aktuelle pflegewissenschaftliche Kenntnisse an.
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Wir bilden uns ständig fort, um unseren Bewohnern möglichst die beste pflegerische Betreuung zu bieten.
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Unser Ziel ist es, in der Pflege demerziell erkrankter Bewohner und Bewohnerinnen, deren Erlebniswelt zu verstehen und darauf einzugehen.
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Im Sterbeprozess versuchen wir, den Menschen nicht alleine zu lassen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der ein menschenwürdiges Sterben möglich ist.
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Unsere Grundhaltung ist geprägt von Akzeptanz, Wertschätzung und Respekt.
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Angehörige, Betreuer, Ärzte und Therapeuten sind unsere Partner im Einsatz um das Wohlergehen unserer Bewohner.
Unser Pflegeleitbild finden Sie zum Download hier.
Kurzzeitpflege
Für pflegende Angehörige eine Entlastung und für Pflegebedürftige eine spannende Abwechslung: nutzen Sie die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in unseren stationären Einrichtungen. Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, dann werden Sie sicher schon öfter in der Situation gewesen sein, dass Sie vorübergehend Ihren Liebsten zu Hause nicht versorgen konnten. Auch ist es nicht selten, dass eine Pflegebedürftigkeit im Alter ganz plötzlich auftritt und Betroffene und Angehörige mit der neuen Situation überfordert sind. Bis eine adäquate Lösung gefunden ist, bietet sich die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI an.
Die stationäre Kurzzeitpflege können Sie also in Anspruch nehmen
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für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung (Krankenhaus oder Rehabilitationsbehandlung) des pflegebedürftigen Menschen oder
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in einer sonstigen Krisensituation, in welcher vorübergehend die teilstationäre oder häusliche Pflege nicht, noch nicht oder nicht ausreichend sichergestellt ist.
Für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen maximal 56 Tage im Jahr zur Verfügung, für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten der stationären Unterbringung bis zu dem Gesamtbetrag von 1.774,00 Euro. Der Anspruch auf die Kurzzeitpflege entsteht mit jedem Jahr neu. Ab dem 01.01.2017 haben alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie weiterhin auch Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen.
Verhinderungspflege
Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 806,00 Euro (das ist die Hälfte Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege) aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418,00 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Im Umkehrschluss stehen aus der Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommene Beträge zu 100 % im Rahmen der Kurzzeitpflege zur Verfügung. Verhinderungspflege (1.612,00 Euro) + voller Betrag Kurzzeitpflege (1.774,00 Euro) = das sind zusammen 3.386,00 Euro. Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie uns an - unser Pflegeteam berät Sie gerne!
Lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie!
Die Entscheidung für ein Leben in einer Senioreneinrichtung und die Auswahl der richtigen Einrichtung muss sorgfältig getroffen werden. Nehmen Sie sich die Zeit für einen persönlichen Besuch in unseren Häusern und sprechen Sie ruhig auch einmal mit unseren Bewohnern, damit Sie auch von "Insidern" erfahren, wie angenehm es ist, mitten im Leben zu stehen.